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Aktuelle Nachricht:
Die aktualisierte zweite Auflage der DVD:
"Wie erstelle ich meine Patientenverfügung?"
ist erschienen.
Herausgegeben vom Zentrum für Ethik in der Medizin, Frankfurt/M.
Diakonisches Werk für Frankfurt am Main des Evangelischen Regionalverbandes
&
AGAPLESION FRANKFURTER DIAKONIE KLINIKEN
Nach dem Erfolg der ersten Auflage von 2009 hat das Zentrum für Ethik in der
Medizin in Frankfurt/M. gemeinsam mit den AGAPLESION FRANKFURTER DIAKONIE KLINIKEN
eine aktualisierte Fassung ihrer DVD herausgegeben. Diese
überarbeitete Fassung berücksichtigt die neue Rechtslage vom
01. September 2009 und soll Bürgerinnen und Bürgern das
Erstellen ihrer Patientenverfügung erleichtern.
Was ist neu an der aktualisierten DVD?
• Die Beiträge der DVD berücksichtigen die neue Rechtslage vom 01. Sept. 2009.
• Die beiliegende Broschüre wurde um 4 Seiten erweitert und fasst die wichtigsten
Punkte der Gesetzeslage zusammen.
• Die frühere Bundesjustizministerin Brigitte Zypries führt in einem Vorwort in die
Thematik ein.
• Die DVD darf bei unentgeltlichen Vorführungen (etwa im Rahmen von Fortbildungen
und Info-Veranstaltungen) öffentlich gezeigt werden.
Das Besondere
gegenüber Broschüren zu diesem Thema ist, dass die zur
Erstellung einer Patientenverfügung und einer Vorsorgevollmacht
wichtigen Aspekte in einem Film dargestellt werden: Zuerst führt
ein 20-minütiger Film, der im Markus Krankenhaus gedreht wurde
(„Patientenverfügung - eine Anleitung“), in die
gesamte Thematik ein. Einzelne Szenen, etwa auf der Intensivstation,
wurden nachgestellt, um dem Zuschauer die unterschiedlichen
Entscheidungssituationen zu verdeutlichen, die im Krankenhaus das
Vorliegen einer Patientenverfügung hilfreich werden lassen.
Im zweiten Teil sind einzelne Redebeiträge aus dem mehrmals
jährlich im Markus- Krankenhaus stattfindenden Patientenseminar
„Wie erstelle ich meine Patientenverfügung?“ enthalten
(Dauer: ca. 60 Minuten). Die Gesamtlaufzeit der DVD beträgt ca. 80
Minuten.
Für wen ist die DVD gedacht?
Die DVD richtet sich an alle
interessierten Bürgerinnen und Bürger, die sich mit dem Thema
Patientenverfügung beschäftigen wollen. Ebenso können
z.B. Hausärzte, Betreuungsvereine und Beratungsstellen diese DVD
nutzen, um sie an interessierte Personen weiterzugeben; in
Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen kann die DVD Anregungen zur
Durchführung von Veranstaltungen zum Thema
„Patientenverfügung“ geben.
Die DVD kann und will das persönliche Gespräch mit dem Arzt
nicht ersetzen! Sie ist als Informationsmaterial gedacht, auch als
Vorbereitung für ein Gespräch mit dem (Haus)Arzt und kann bei
unentgeltlichen Veranstaltungen öffentlich gezeigt werden.
Der DVD liegt allerdings kein Formular für eine
Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht bei! In den
Filmbeiträgen wird auf die Broschüre des Bayerischen
Ministeriums der Justiz (Hrsg.) zurückgegriffen, deren Formulare
in ganz Deutschland gelten.
Wie kann die DVD bestellt werden?
Die DVD kann für 5.- € (+3.- € für Porto/Verpackung = Gesamtpreis 8.- €)
gegen Rechnung bestellt werden bei:
Bestelladresse:
Patientenakademie AGAPLESION MARKUS KRANKENHAUS
Tel. (069) 95 33 - 20 20
Fax: (069) 95 33 - 22 97
e-mail: bestellung@fdk.info
Bei inhaltlichen Rückfragen steht Ihnen Dr. Kurt Schmidt, Zentrum
für Ethik in der Medizin am AGAPLESION MARKUS KRANKENHAUS, zur Verfügung.
Tel.: (069) 95 33 - 2555
e-mail: ZEMmarkus@aol.com
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Derzeit
werden in Deutschland eine Vielzahl von Patientenverfügungen
angeboten. Hilfreich ist die Broschüre des Bayerischen
Staatsministeriums der Justiz mit dem Titel "Vorsorge
für Unfall, Krankheit und Alter".
Der
Text kann als pdf-Datei heruntergeladen werden: www.justiz.bayern.de
Einige
Interviews von Dr. Schmidt im Hessischen Rundfunk (HR 3) zur aktuellen
Situation um die Patientenverfügung können Sie auf der Internetseite von
hr-online nachhören
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Weitere Informationen zur Patientenverfügung
Zur
Bedeutung von Patientenverfügung
und Vorsorgevollmacht im Krankenhaus
Im
Gespräch zwischen Arzt und Patient treffen zwei ”Experten”
aufeinander: hier der Arzt mit seinem medizinischen Fachwissen,
dort der Patient, der am besten über sein eigenes Leben,
seine Ziele, Wünsche und Wertvorstellungen Auskunft geben
kann. Beide, Arzt und Patient, müssen gemeinsam herausfinden,
wie die angemessene weitere Behandlung aussieht.
Was
aber ist, wenn der Patient selbst nicht (mehr) kommunikationsfähig
ist und seinen eigenen Willen nicht äußern kann?
Dies kann nach einem Unfall geschehen, oder wenn der Patient durch eine
schwere Erkrankung vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr
entscheidungsfähig ist. In solchen Fällen kann der Arzt die
Therapiemaßnahmen nicht mit dem Patienten besprechen, und es
fehlt für das weitere Vorgehen die notwendige Einwilligung durch
den Patienten. Denn aus rechtlichen Gründen ist der Arzt an die informierte Zustimmung des Patienten
gebunden.
Eine Ausnahme stellen Notfallsituationen dar, in denen
der Arzt den Patienten nicht kennt und unverzüglich handeln muss.
Vorsorgevollmacht
für Gesundheitsfragen
Für
viele ist überraschend, dass unsere Rechtslage
keinen automatischen Stellvertreter in Gesundheitsfragen
kennt. Bin ich durch einen Unfall oder schwere Erkrankung
nicht entscheidungsfähig, so können weder mein Ehepartner
noch meine volljährigen Geschwister oder meine erwachsenen
Kinder für mich stellvertretend entscheiden. In Gesundheitsfragen kann nur ich selbst
(der erwachsene Patient) die Zustimmung zu einer
Behandlung geben; wenn ich dazu nicht in der Lage bin,
muß in der Regel das Betreuungsgericht angerufen werden.
Der Amtsrichter wird dann eine Person mit der gesetzlichen Betreuung
beauftragen, häufig ein Familienmitglied, sofern dieses
zur Übernahme der Betreuung bereit ist.
Dieser
Weg über das Amtsgericht wird dann unnötig, wenn ich
selbst in gesunden Tagen eine VORSORGEVOLLMACHT für Gesundheitsfragen
erstellt habe. In einer solchen Vorsorgevollmacht beauftrage
ich eine Person seines Vertrauens, für mich zu sprechen
und meinen Willen in Fragen der Behandlung kundzutun.
Zugleich wird der Arzt dem Bevollmächtigen gegenüber von
der Schweigepflicht entbunden, denn streng genommen darf
er mit keiner Person über meinen Gesundheitszustand sprechen,
solange ich als Patient dem Arzt dazu nicht die Erlaubnis
erteilt habe.
Und ein zweites ist sinnvoll: das Formulieren einer
PATIENTENVERFÜGUNG,
in der ich dem Arzt mitteilen kann, wie ich behandelt werden
möchte und wo ich die Grenzen der Behandlung sehe, wenn ich schwer
erkrankt und nicht mehr in der Lage bin, meinen Willen zu
äußern.
Wichtig
ist, mit der Person, die ich als meinen Bevollmächtigten
benennen möchte, vorher zu sprechen. Wer dieses vertrauensvolle
Amt übernimmt, wird wissen wollen, wie in einer solchen
Situation entschieden werden soll. Der Bevollmächtige
soll doch meinen Willen zum Ausdruck bringen. Dazu muß
ich mir Gedanken darüber machen, wie ich in bestimmten
kritischen Situationen behandelt werden möchte.
Es mag
nicht leicht sein, die Möglichkeit ins Auge zu fassen,
ich selbst könnte so schwer erkranken, dass ich zu einer
eigenen Entscheidung nicht mehr in der Lage bin. Auch
kann es schwierig und belastend sein, in gesunden Tagen
Entscheidungen zu treffen, die im Falle schwerer Erkrankung
gelten sollen.
Welche
Patientenverfügung, welche Vorsorgevollmacht ?
Erfahrungsgemäß
ist es ratsam, eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht
zu verbinden. Grundsätzlich sind Sie an kein Formular
gebunden, eine Patientenverfügung kann frei formuliert
sein. Eine Orientierung an bereits existierenden Texten
wird jedoch hilfreich sein. Im Markus-Krankenhaus weisen
wir auf die Informationsbroschüre
des Bayerischen Justizministeriums hin, die auch im
Internet als ”Download” zur Verfügung steht. Sie vermittelt
einen guten Überblick über die Thematik und enthält Formulierungsvorschläge,
mit denen eine individuelle Gestaltung und Willensäußerung
ermöglicht wird.
Die
Patientenverfügung ist seit dem 01. Sept. 2009 gesetzlich
verankert. Sie sollte für den behandelnden Arzt klar formuliert
sein. Am besten, Sie sprechen Ihre Patientenverfügung mit Ihrem
Hausarzt bzw. behandelnden Arzt durch, um festzustellen, ob Ihr Arzt
Ihre Verfügung so versteht, wie Sie diese verstanden haben wollen.
Niemand
von uns weiß, wie das eigene Leben zu Ende gehen wird
und in welche gesundheitliche Krisen wir persönlich geraten
werden. Niemand von uns hat das eigene Leben in der Hand.
Für viele Menschen geht das Leben zu Ende, ohne dass von
anderen schwierige Entscheidungen getroffenen werden müssen.
Doch wenn die Situation eintritt, dass Entscheidungen
über die Fortführung oder die Beendigung einer Therapie
notwendig werden, dann sind die behandelnden Ärzte verpflichtet,
sich am Willen ihres Patienten zu orientieren. Sie sind
aufgefordert, Angehörige und Bekannte zu fragen, ob ihnen
etwas von diesem Willen bekannt ist. Liegt eine Patientenverfügung
vor, die für den konkreten Fall eine Richtung angibt,
kann dies eine wichtige Hilfe für alle Beteiligten sein.
Die
Erstellung einer Patientenverfügung ist somit keine
Maßnahme, die Sie nur für sich persönlich
durchführen – sie kann auch für Ihre Angehörigen
und Bekannten eine große Hilfe und Enlastung darstellen, ebenso
für Ihre behandelnden Ärzte und Pflegekräfte, wenn diese
sich über Ihren Willen unsicher sind.
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