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(dkw)
Frankfurt am Main, 10. Januar 2007. Zwei von drei Bundesbürgern
sterben im Alten- oder Pflegeheim oder im Krankenhaus.
In vielen Fällen herrscht bei Pflegepersonal, Ärzten,
Angehörigen und auch beim Patienten selbst Unklarheit
über Behandlungswünsche und -möglichkeiten
am Lebensende. Einen neuen Weg aus dieser unbefriedigenden
Situation weist der Leitfaden „Wertvorstellung
und Respekt“. Im Rahmen einer vom Bundesministerium
für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten
Klausurwoche wurde auf Initiative der Professur für
Strafrecht (Universität Gießen) und des Zentrums
für Ethik in der Medizin am Markus-Krankenhaus
(Frankfurt/M.) der Leitfaden „Wertvorstellung
und Respekt“ von einer interdisziplinären
Gruppe junger Nachwuchswissenschaftler erarbeitet. In
Anlehnung an ein US-amerikanisches Vorbild, hat die
Gruppe ein Kommunikations-Modell entwickelt. Danach
werden die in einer Patientenverfügung festgelegten
Behandlungswünsche nicht als punktuelles Ereignis
begriffen, sondern als Teil eines kontinuierlichen Gesprächsprozesses.
Für die Umsetzung dieses Konzepts in die Praxis
sind neue Strukturen im deutschen Gesundheitswesen notwendig.
Der Leitfaden will Mut machen, diese neuen Wege zu gehen.
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In
den letzten Jahren haben immer mehr Bundesbürger
eine eigene Patientenverfügung verfasst. Darin
werden Behandlungswünsche und Wertvorstellungen
für den Fall zum Ausdruck gebracht, dass der
Einzelne - vorübergehend oder dauerhaft - nicht
mehr in der Lage ist, seinen Willen unmittelbar zu
äußern. Für Ärzte und Pflegepersonal
sind diese Verfügungen wichtig, weil sie sich
aus rechtlicher und ethischer Sicht am Willen des
Patienten zu orientieren haben, wollen sie sich nicht
dem Vorwurf einer strafbaren Körperverletzung
aussetzen. Die grundsätzliche Verbindlichkeit
einer solchen Patientenverfügung wird seit langem
von der Bundesärztekammer betont (Grundsätze
zur ärztlichen Sterbebegleitung 1998 und 2004)
und ist inzwischen auch vom Bundesgerichtshof (Entscheidung
vom 17. März 2003) ausdrücklich anerkannt
worden. Eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung
fehlt allerdings bis heute. Eine Gesetzesinitiative
zur Reichweite und Verbindlichkeit der Patientenverfügung
wird nun von den Abgeordneten des Deutschen Bundestages
erwartet.
In
der klinischen Praxis und der ambulanten Versorgung
zeigen sich bis heute Schwierigkeiten im Umgang mit
diesen Verfügungen. Die beiden Hauptprobleme, die auf
der praktischen Ebene bisher nicht zufrieden stellend
gelöst sind, beziehen sich
1.
auf die medizinische und fachliche Beratung bei der
Erstellung der Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht
und
2. auf die Implementierung in die klinische und ambulante
Versorgung.
Ohne
eine praktikable Lösung dieser beiden Punkte wird die
Vorsorgeplanung immer unnötige Lücken und Schwächen
aufweisen, und es wird vermeidbare Probleme bei der
vom Patienten gewünschten Umsetzung geben. An diesen
unvollständigen Rahmenbedingungen kann der Einzelne
jedoch selbst nur bedingt etwas ändern. Die Bürgerinnen
und Bürger sind darauf angewiesen, dass innerhalb des
Gesundheitswesens neue Strukturen geschaffen werden,
die es ihnen überhaupt erst ermöglichen, eine selbstbestimmte
Entscheidung zu treffen.
An der Professur
für Strafrecht und Strafprozessrecht der Universität
Gießen (Prof. Dr. Gabriele Wolfslast, Dr. Sonja Rothärmel)
wurde gemeinsam mit dem Zentrum für Ethik in der Medizin
im Markus-Krankenhaus, Frankfurt/M. (Dr. Kurt Schmidt)
dieser Missstand aufgegriffen und Nachwuchswissenschaftler
zu einer Klausurwoche in die Evangelische Akademie Arnoldshain/Taunus.
eingeladen. Gefördert vom Bundesministerium für Bildung
und Forschung (BMBF) diskutierten im Sommer 2006 insgesamt
13 (Post)-Doktoranden aus Europa mit 16 Experten aus
Deutschland und den USA. Der Verlauf dieser interdisziplinären
Taunus Summer-School ist in dem 114-seitigen Tagungsband
"Vorausverfügen für das Lebensende"
dokumentiert und nachzulesen (s.u.).
Eine
These lautet, dass Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime
in Zukunft von der Bevölkerung immer stärker daran gemessen
werden, welche Strukturen sie entwickelt haben, um die
im vorhinein getroffenen Entscheidungen des Patienten
und dessen Wertvorstellungen auch dann zu respektieren,
wenn er über die weitere Behandlung aktuell nicht mehr
entscheiden kann. Eine hilfreiche Unterstützung kann
hier nur gelingen, wenn die Vorsorgeplanung in
ein Netzwerk eingebunden ist: Hausärzte und
Pflegende aus der ambulanten Versorgung sind hieran
ebenso zu beteiligen, wie z.B. der Sozialdienst und
Mitglieder eines Betreuungsvereins; der behandelnde
Arzt im Krankenhaus ebenso wie der Mitarbeiter im Pflegeheim.
Die gelungene Vorsorgeplanung wird in Deutschland –
so die Vision für das Jahr 2020 - auf mehreren Schultern
verteilt sein. Wie dies gelingen kann, ohne Ärzten und
Pflegenden uneinlösbare Anforderung aufzubürden, beschreibt
zusätzlich die Broschüre "Wertvorstellung und Respekt"
in kurzgefasster Form.
Dieser
12-seitige ›Leitfaden zur Implementierung von
Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht in die klinische
und ambulante Versorgung‹ richtet sich an alle
Akteure im Gesundheitswesen die bereit sind, hilfreiche
Veränderungen anzustoßen und zu verwirklichen. Ziel
des Leitfadens ist es, Verantwortliche in der Krankenhausleitung,
in Alten- und Pflegeheimen, bei Krankenkassen und Ärzteverbänden
knapp und gezielt Informationen zu vermitteln, wie sie
hilfreich eine Netzwerkstruktur entwickeln können.
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