In
den letzten Jahren haben immer mehr Bundesbürger
eine eigene Patientenverfügung verfasst. Darin
werden Behandlungswünsche und Wertvorstellungen
für den Fall zum Ausdruck gebracht, dass der
Einzelne - vorübergehend oder dauerhaft - nicht
mehr in der Lage ist, seinen Willen unmittelbar zu
äußern.
In
der klinischen Praxis und der ambulanten Versorgung
zeigen sich bis heute praktische Probleme in zwei Bereichen:
1. in der medizinischen und fachlichen Beratung bei der
Erstellung der Patientenverfügung/ Vorsorgevollmacht
und
2. bei der Implementierung in die klinische und ambulante
Versorgung.
Ohne
eine praktikable Lösung dieser beiden Punkte wird die
Vorsorgeplanung immer unnötige Lücken und Schwächen
aufweisen, und es wird vermeidbare Probleme bei der
vom Patienten gewünschten Umsetzung geben. An diesen
unvollständigen Rahmenbedingungen kann der Einzelne
jedoch selbst nur bedingt etwas ändern. Die Bürgerinnen
und Bürger sind darauf angewiesen, dass innerhalb des
Gesundheitswesens neue Strukturen geschaffen werden,
die es ihnen überhaupt erst ermöglichen, eine selbstbestimmte
Entscheidung zu treffen.
An der Professur
für Strafrecht und Strafprozessrecht der Universität
Gießen (Prof. Dr. Gabriele Wolfslast, Dr. Sonja Rothärmel)
wurde gemeinsam mit dem Zentrum für Ethik in der Medizin
im Markus-Krankenhaus, Frankfurt/M. (Dr. Kurt Schmidt)
dieser Missstand aufgegriffen und Nachwuchswissenschaftler
zu einer Klausurwoche in die Evangelische Akademie Arnoldshain/Taunus.
eingeladen. Gefördert vom Bundesministerium für Bildung
und Forschung (BMBF) diskutierten im Sommer 2006 insgesamt
13 (Post)-Doktoranden aus Europa mit 16 Experten aus
Deutschland und den USA.
Eine
These lautet, dass Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime
in Zukunft von der Bevölkerung immer stärker daran gemessen
werden, welche Strukturen sie entwickelt haben, um die
im vorhinein getroffenen Entscheidungen des Patienten
und dessen Wertvorstellungen auch dann zu respektieren,
wenn er über die weitere Behandlung aktuell nicht mehr
entscheiden kann. Eine hilfreiche Unterstützung kann
hier nur gelingen, wenn die Vorsorgeplanung in
ein Netzwerk eingebunden ist: Hausärzte und
Pflegende aus der ambulanten Versorgung sind hieran
ebenso zu beteiligen, wie z.B. der Sozialdienst und
Mitglieder eines Betreuungsvereins; der behandelnde
Arzt im Krankenhaus ebenso wie der Mitarbeiter im Pflegeheim.
Die gelungene Vorsorgeplanung wird in Deutschland –
so die Vision für das Jahr 2020 - auf mehreren Schultern
verteilt sein. Wie dies gelingen kann, ohne Ärzten und
Pflegenden uneinlösbare Anforderung aufzubürden, beschreibt
zusätzlich die Broschüre "Wertvorstellung und Respekt"
in kurzgefasster Form.
Dieser
12-seitige ›Leitfaden zur Implementierung von
Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht in die klinische
und ambulante Versorgung‹ richtet sich an alle
Akteure im Gesundheitswesen die bereit sind, hilfreiche
Veränderungen anzustoßen und zu verwirklichen. Ziel
des Leitfadens ist es, Verantwortliche in der Krankenhausleitung,
in Alten- und Pflegeheimen, bei Krankenkassen und Ärzteverbänden
knapp und gezielt Informationen zu vermitteln, wie sie
hilfreich eine Netzwerkstruktur entwickeln können.
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