Zentrum
für Ethik in der Medizin (ZEM) am
AGAPLESION MARKUS KRANKENHAUS, Frankfurt am Main
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Interdisziplinäre Fortbildungsveranstaltung
für Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte
"Therapiebegrenzung und Therapiereduktion
auf der Intensivstation"
- Praktische Umsetzung -
Montag, 28. November 2011, 16.00 - 19.00 Uhr
Konferenzzentrum (Haus F), Aula
Die Tätigkeit
auf einer Intensivstation stellt für alle Beteiligten eine
kontinuierliche Herausforderung dar. Durch das fachliche Wissen des
Teams und die Nutzung der technischen Möglichkeiten kann immer
wieder schwerstkranken Patienten geholfen werden, lebensbedrohliche
Situationen zu überwinden. Doch wenn die ursprünglichen
Therapieziele von Lebensrettung und Lebenserhaltung nicht mehr erreicht
werden können bzw. die medizinischen, ethischen und rechtlichen
Voraussetzungen zur Weiterbehandlung nicht mehr gegeben sind, muß
eine Änderung des Therapieziels erfolgen. Palliative
Maßnahmen treten in den Vordergrund.
Auf allen Intensivstationen ist dieser Entscheidungsschritt zur
Änderung des Therapieziels ein sensibler Vorgang und hat für
alle Beteiligten eine klare Umorientierung zur Folge. So kann sich die
Pflege und Zuwendung intensivieren, Angehörige benötigen
möglicherweise mehr Zeit der Begleitung, zudem verlangt die
Therapiereduktion u.U. ein besonderes technisches Know-how.
Die Fortbildung nimmt diesen Entscheidungsschritt der
Therapiezieländerung in den Blickpunkt und diskutiert die
besonderen Herausforderungen, die damit für alle Beteiligten
verbunden sind.
Die Fortbildung ist kostenlos, um eine Anmeldung wird jedoch gebeten.
Anmeldung bei:
Dr. Kurt W. Schmidt
Zentrum für Ethik in der Medizin
am AGAPLESION MARKUS KRANKENHAUS
Wilhelm-Epstein-Strasse 4
60431 Frankfurt/M.
Tel. (069) 95 33 - 25 55
e-mail: ZEMmarkus@aol.com
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Bericht im ZDF-Magazin ›sonntags‹
vom 4. Juli 2010 zur "Sterbehilfe"-Entscheidung des Bundesgerichtshofs
Der
2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. Juni 2010 entschieden,
dass der Abbruch einer Behandlung nicht strafbar ist, wenn dieser dem
Willen des Patienten entspricht.
Weitere Informationen auf der Videotextseite des ZDF-Magazins "sonntags"
Zur Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs.
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Gesetz zur Patientenverfügung in Kraft
Seit dem 01.
September 2009 ist der Umgang mit einer Patientenverfügung
erstmals in Deutschland gesetzlich geregelt. Nach jahrelanger
Diskussion und heftigen Auseinandersetzungen hatte der Deutsche
Bundestag am 29. Juli eine Änderung des Betreuungsrechts
(§§ 1901-1904 BGB) beschlossen. Vieles, was bisher für
den Krankenhausalltag offen und unklar war, ist nun geregelt. Als
wichtigste Punkte sind zu nennen:
- • Jeder einwilligungsfähige Erwachsene kann eine Patientenverfügung erstellen.
- • Niemand darf zur
Errichtung einer Patientenverfügung verpflichtet werden. (Dies
darf nicht zur Bedingung für einen Vertragsabschluss z.B. bei der
Aufnahme in einem Altenheim gemacht werden)
- • Die Patientenverfügung ist schriftlich abzufassen.
- • Eine notarielle Beglaubigung ist nicht vorgeschrieben.
- • Die
Patientenverfügung ist unabhängig ihres Alters
grundsätzlich gültig; eine Erneuerung in zeitlichem Abstand
ist zwar sehr ratsam aber nicht verpflichtend.
- • Die Patientenverfügung kann jederzeit formlos widerrufen werden.
- • Die Patientenverfügung ist für den Arzt grundsätzlich verbindlich.
- • Die
Patientenverfügung gilt unabhängig von Art und Stadium der
Erkrankung d.h. der Bürger kann für alle denkbaren
Erkrankungszustände Grenzen der Behandlung festlegen (z.B.
Wachkoma, Demenz). Es gibt keine „Reichweitenbegrenzung“.
- • Das Gesetz betont,
dass der Wille des Patienten das entscheidende Kriterium für die
ärztliche Behandlung ist.
- • Bevollmächtigte
und Betreuer sind an die Patientenverfügung gebunden. Sie
müssen prüfen, ob die in der Patientenverfügung
vorgenommene Beschreibung der aktuellen Krankheits- und
Behandlungssituation entspricht und haben dann den Patientenwillen zur
Geltung zu bringen.
- • Treffen die
Festlegungen in der Patientenverfügung nicht die aktuelle
Krankheits- und Behandlungssituation oder existiert keine
Patientenverfügung, so ist für den Arzt, Betreuer oder
Bevollmächtigten der mutmaßliche Patientenwille entscheidend.
- • Die Entscheidung zur
Durchführung einer medizinischen Maßnahme soll aufgrund des
im Dialog zwischen Arzt, Betreuer oder Bevollmächtigtem und den
nahen Angehörigen bzw. Vertrauenspersonen festgestellten
ausdrücklichen oder mutmaßlichen Patientenwillens getroffen
werden.
- • Besteht zwischen Arzt
und Betreuer oder Bevollmächtigtem bei medizinischen
Maßnahmen, die schwerwiegende und dauerhafte Folgen haben
können, Einigkeit in Hinblick auf den Willen des Patienten, muss
keine Genehmigung des Betreuungsgerichts einholt werden.
- • Bei Dissens zwischen
Arzt und Betreuer oder Bevollmächtigtem bzgl. des Patientenwillens
ist das Betreuungsgericht einzuschalten.
Unsere DVD
"Wie erstelle ich meine Patientenverfügung?"
ist mit zusätzlichen Informationen aktualisiert worden.
2. aktualisierte Auflage der DVD erschienen:
"Wie erstelle ich meine Patientenverfügung?"
Das Zentrum für Ethik in der Medizin am Markus-Krankenhaus in Frankfurt/M. und die AGAPLESION FRANKFURTER DIAKONIE KLINIKEN
haben gemeinsam eine DVD herausgegeben, um Bürgerinnen und
Bürgern das Erstellen ihrer Patientenverfügung zu
erleichtern. Dieses Angebot ist aus der Erfahrung erwachsen, dass immer
mehr Bürgerinnen und Bürger eine Patientenverfügung
erstellen (wollen), jedoch häufig wichtige medizinische
Hintergründe für die Entscheidungsfindung fehlen.
Das
Neuartige gegenüber den bisher vorliegenden Broschüren ist,
dass die zur Erstellung einer Patientenverfügung und einer
Vorsorgevollmacht wichtigen Aspekte in einem Film dargestellt werden.
Zuerst führt ein 20-minütiger Film („Patientenverfügung - eine Anleitung“)
in die gesamte Thematik ein. Der Film wurde unter professioneller
Begleitung (Kamerateam, Tontechnik, Drehbuch, usw.) im Oktober 2008 im
Markus-Krankenhaus gedreht. Einzelne Szenen, etwa auf der
Intensivstation, wurden nachgestellt, um dem Zuschauer die
unterschiedlichen Entscheidungssituationen zu verdeutlichen, die im
Krankenhaus das Vorliegen einer Patientenverfügung hilfreich
werden lassen. Stellvertretend für den Zuschauer stellt eine junge
Frau wichtige Fragen an unterschiedliche Personen im Krankenhaus.
Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung antworten Ärztinnen und
Ärzte aus verschiedenen Fachbereichen, sowie Pflegekräfte,
eine Heimleiterin, ein Betreuungsrichter und ein Medizinethiker. Diese
geben wichtige Hinweise und erklären die Bedeutung einer
Vorsorgevollmacht.
In einem zweiten Beitrag sind die einzelne Redebeiträge aus dem letzten Patientenseminar „Wie erstelle ich meine Patientenverfügung?“
vom 04. Oktober 2008 zusammengestellt (Dauer: ca. 60 Minuten).
Damit wird dem Wunsch verschiedener Teilnehmer dieser Seminare
entsprochen, die einzelnen Redebeiträge noch einmal durchgehen zu
können. Ebenso können nun jene Personen, denen die Teilnahme
an diesen Seminaren in Frankfurt bisher nicht möglich war, auf
diesem Wege diese Informationen erhalten.
Die Gesamtlaufzeit der DVD beträgt ca. 80 Minuten.
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Das Gesamtinhaltsverzeichnis der DVD (Aktualisierte 2. Auflage):
I. Vorwort (Brigitte Zypries, Bundesministerin der Justiz 2002-2009)
II. Filmbeitrag: „Patientenverfügung - eine Anleitung“ (ca. 20 Minuten)
1. Einführung
2. Patientenverfügung - wofür? (Medizin)
3. Wer kann für den Patienten sprechen? (Recht)
4. Wie formuliere ich eine Patientenverfügung? (Medizin)
5. Wo sind die Grenzen der Behandlung? (Ethik)
6. Wer hat das letzte Wort? (Recht)
III. Seminar: „Wie erstelle ich meine Patientenverfügung?“ (ca. 60 Minuten)
1. Aus Sicht des Onkologen (Krebserkrankungen)
Dr. med. Rolf Kleinschmidt, Oberarzt der Onkologie
2. Aus Sicht des Intensivmediziners
Prof. Dr. med. Markus Sold, Chefarzt der Anästhesie
3. Aus Sicht der Neurologin (Schädigungen des Gehirns)
Dr. med. Christa Horbach, Leitende Ärztin der Neurologie
4. Aus Sicht des Richters
Richter Axel Bauer, Vormundschaftsgericht Frankfurt/M.
5. Aus Sicht des Hausarztes (Internist)
Dr. med. Oliver Langmann, Frankfurt/M.
6. Aus Sicht des Notarztes
Michael Schöffner, Facharzt für Anästhesie
Für wen ist die DVD gedacht?
Die
DVD richtet sich an alle interessierten Bürgerinnen und
Bürger, die sich mit dem Thema Patientenverfügung
beschäftigen wollen. Sie bietet für diejenigen hilfreiche
Informationen, die sich erstmals mit dieser Thematik beschäftigen.
Wer sich sich bereits mit dem Thema Patientenverfügung
auseinandergesetzt bzw. eine eigene Verfügung bereits erstellt
hat, wird zusätzliche vertiefende Informationen auf dieser DVD
finden.
Ebenso
können Hausärzte, Betreuungsvereine und Beratungsstellen
diese DVD nutzen, um sie an interessierte Personen weiterzugeben; in
Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen kann die DVD Anregungen zur
Durchführung von Veranstaltungen zum Thema
„Patientenverfügung“ geben. Bei unentgeltlichen Veranstaltungen darf die DVD öffentlich gezeigt werden.
Die
DVD kann und will das persönliche Gespräch mit dem Arzt nicht
ersetzen! Sie ist als Informationsmaterial gedacht, auch als
Vorbereitung für ein Gespräch mit dem (Haus)Arzt.
Wer hat die DVD hergestellt?
Finanziert
wurde die Herstellung der DVD hauptsächlich von zwei Trägern:
den Frankfurter Diakonie-Kliniken sowie dem Diakonischen Werk für
Frankfurt des Evangelischen Regionalverbandes. Das Zentrum für
Ethik in der Medizin ist eine Einrichtung dieses Diakonischen Werkes
für Frankfurt. Der Leiter des Zentrums für Ethik ist zugleich
Vorsitzender des Ethik-Komitees der Frankfurter Diakonie-Kliniken und
mehrere Mitglieder des Ethik-Komitees wie Herr Prof. Dr. Sold, Frau
Ursula Endemann, Herr Dr. Rolf Kleinschmidt und Frau Dr. Hanussek haben
in einzelnen Szenen mitgewirkt. Vor allem die Ärzte und
Pflegekräfte der operativen Intensivstation des Markus-Krankenhauses hatten bei der
Verwirklichung des Films maßgeblichen Anteil.
Weitere finanzielle Unterstützung erhielt dieses Projekt
• vom Bürgerinstitut e.V., Frankfurt/M.
• von der Evangelischen Akademie Arnoldshain/Taunus
• vom Förderverein des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Universität Gießen.
Wie kann die DVD bestellt werden?
Die DVD kann von jedermann für 5.- € (+3.- € für Porto und Verpackung
= Gesamtpreis 8.- €) gegen Rechnung bestellt werden.
Bestelladresse:
Patientenakademie AGAPLESION MARKUS KRANKENHAUS
Frau Cornelia Berger
Tel. (069) 95 33 - 20 20
Fax: (069) 95 33 - 22 97
e-mail: bestellung@fdk.info
Bei inhaltlichen Rückfragen steht Ihnen Dr. Kurt Schmidt,
Zentrum für Ethik in der Medizin, zur Verfügung
Tel.: (069) 95 33 - 2555
e-mail: ZEMmarkus@aol.com
Wichtiger
Hinweis: Dieser DVD liegt kein Formular für eine
Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht bei! In den
Filmbeiträgen wird auf die Broschüre des Bayerischen
Ministeriums der Justiz (Hrsg.) zurückgegriffen, deren Formulare
in ganz Deutschland gelten. „Vorsorge für Unfall Krankheit
Alter“, Verlag C. H. Beck, München, 11. Auflage 2009,
ISBN 978-3-406-57518-1.
Diese Broschüre (56 Seiten) kann in gedruckter Form im Buchhandel
für 3,90 € erworben werden oder im Internet kostenlos
heruntergeladen werden.
Download
Vorstellung der 1. Auflage der DVD
bei der Pressekonferenz am 13. Januar 2009
im Markus-Krankenhaus

Mitwirkende und die Herausgeber der DVD (von links nach rechts):
Prof. Dr. Markus Sold (Chefarzt der Anästhesie und op. Intensivstation im Markus-Krankenhaus),
Michael Schöffner (Facharzt für Anästhesie, Markus-Krankenhaus),
Dr. Christa Horbach (Leitende Ärztin Neurologie, Markus-Krankenhaus),
Pfr. Dr. Kurt W. Schmidt (Zentrum für Ethik in der Medizin am Markus-Krankenhaus),
Dr. Roland Strasheim (Frankfurter Diakonie-Kliniken)
Pfr. Dr. Michael Frase (Diakonisches Werk für Frankfurt am Main des Ev. Regionalverbandes)
Artikel in der Tagespresse zur DVD:
FRANKFURTER RUNDSCHAU vom 14. Januar 2009
"Wunschliste für den Ernstfall" von Jana Schulze
EVANGELISCHER PRESSEDIENST (epd)
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Aktuelle
Buchveröffentlichung

Inhaltsverzeichnis als Download
Der Tagungsband ist über die Akademie Arnoldshain für 15,- € (+ Versandkosten zu bestellen:
Zur Bestellung

Der Band (360 Seiten) ist
zum Sonderpreis von 33.- € (plus Versandkosten) direkt über
die Ev. Akademie Arnoldfshain zu beziehen:
http://www.evangelische-akademie.de/bestellung_pub.php?id=98
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Suizid
und Suizidversuche
Ethische
und rechtliche Herausforderung im klinischen Alltag
Herausgegeben
von
Prof. Dr. iur. Gabriele Wolfslast
Professur für Strafrecht und Strafprozeßrecht,
Universität Gießen
Dr. theol. Kurt W. Schmidt
Zentrum für Ethik in der Medizin am
Markus-Krankenhaus, Frankfurt/M.
Verlag
C.H. Beck, München 2005
ISBN 3-406-53989-0
258 Seiten, Leinen, € 24,80
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Jährlich
sterben in Deutschland mehr Menschen durch eigene Hand
als im Straßenverkehr. Unter den etwa 11.000 Männer und
Frauen sind viele Jugendliche und auch verhältnismäßig
viele alte Menschen. Die Zahl der Suizidversuche wird
dabei noch mindestens zehnmal so hoch geschätzt.
Suizid
und Suizidversuche bringen alle Betroffenen in Not, die
kaum zur Sprache kommt. Wie können sich Helfer einem Suizidenten
gegenüber angemessen verhalten, wie gegenüber einem Angehörigen
oder einem Hinterbliebenen? Warum fällt Ärzten und Pflegenden
der Umgang mit suizidalen Patienten so schwer, und warum
sind gerade sie so stark suizidgefährdet?
Der
Sammelband verbindet die Bewertung des Suizids in Literatur
und Geschichte, Medizin und Recht mit ausgewählten Fallsituationen
aus dem klinischen Alltag und der modernen Medienwelt.
Er will den Blick öffnen für einen hilfreichen Umgang
in einer existentiellen Krisensituation.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
Prof.
Dr. iur. Gabriele Wolfslast
Professur für Strafrecht und
Strafprozessrecht, Universität Gießen
Dr. theol. Kurt W. Schmidt, Zentrum für Ethik in der Medizin
Markus-Krankenhaus, Frankfurter Diakonie-Kliniken, Frankfurt/M.
I.
Historische Grundlagen und kulturelle Hintergründe
Die
Beurteilung des Suizids im Wandel der Geschichte
Prof. Dr. phil. Dietrich von Engelhardt
Institut für Medizin- und Wissenschaftsgeschichte, Universität
zu Lübeck
Zum
Verständnis des Suizids: Freiheit oder Krankheit?
Prof. Dr. med. Christian Reimer
Klinik für Psychosomatik und Psychotherapie, Universität
Gießen
Der
Suizid in der Literatur: Weibliche Selbsttötungen in vier
klassischen Ehebruchsromanen des 19. Jahrhunderts
Prof. Dr. phil. Horst-Jürgen Gerigk
Russische Literatur und Allgemeine Literaturwissenschaft,
Universität Heidelberg
II.
Suizid und Suizidversuche im klinischen Alltag
Suizidalität
und Parasuizidalität im Kindes- und Jugendalter
Prof.
Dr. med. Jörg Fegert
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/
Psychotherapie, Universität Ulm
Suizidforen
im Internet aus psychiatrischer Sicht
Prof. Dr. med. Thomas
Bronisch
Max-Planck-Institut für Psychiatrie, München
Suizidalität
im Alter – Medizinische, rechtliche und gesellschaftliche
Aspekte
Dr. med. Peter Netz
Westfälische Klinik für Psychiatrie,
Psychotherapie, Psychosomatik und Neurologie, Gütersloh
Suizide
von Krankenhauspersonal – Motive, Hintergründe, Prävention
Prof. Dr. med. Wolfgang Milch
Klinik für Psychosomatik und Psychotherapie, Universität
Gießen
Zur Problematik der Helfer-Suizidant-Beziehung: Einstellungen
und Affekte als Therapiehindernis
Prof. Dr. med. Christian Reimer
Klinik für Psychosomatik und Psychotherapie, Universität
Gießen
Suizidalität im Kontext schwerer körperlicher Erkrankungen
Dr. med. Monika Keller, Dipl. Soz. päd. Barbara Wechsung
Klinik für Psychosomatische und Allgemeine Klinische Medizin,
Sektion Psychoonkologie, Universitätsklinik Heidelberg
Suizid nach Aufklärung über eine schwere Erkrankung –
ein ärztlicher Kunstfehler?
Prof. h.c. Dr. med. Ruth Mattheis
Ehemalige Vorsitzende der Ethikkommission der Ärztekammer
Berlin
„Ich will nach Hause“. Ein Fallbeispiel zum Umgang mit
einem Patienten nach seinem Suizidversuch
Dr. med. Uwe Rapp
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Markus-Krankenhaus,
Frankfurt/M.
III. Kommunikation mit Gefährdeten und Angehörigen
„Was sage ich bloß...?“ Die Kommunikation mit Menschen
in akuter Suizidgefahr
Pfarrer Dieter Roos
Lehrsupervisor, DGfP; Leiter der Notfallseelsorge Frankfurt/M.,
Ev. Kirche in Hessen und Nassau
Wie überbringe ich eine (schlechte) Nachricht? Hinweise
zum Erstkontakt mit Angehörigen nach einem erfolgten Suizid
Pfarrer Dieter Roos
Lehrsupervisor, DGfP; Leiter der Notfallseelsorge Frankfurt/M.,
Ev. Kirche in Hessen und Nassau
IV.
Rechtliche Aspekte
Die
Verantwortlichkeit des Klinikpersonals aus strafrechtlicher
Sicht
Prof. Dr. iur. Heinz Schöch
Institut für die gesamten Strafrechtswissenschaften, Abteilung
Kriminologie, Jugendstrafrecht, Strafvollzug, Universität
München
Die
derzeitige Rechtsprechung auf dem Prüfstand: Kann die
Unterscheidung von „Normalpatient“ und Suizidpatient Bestand
haben?
Klaus Kutzer
Vorsitzender Richter am BGH a.D., Karlsbad
Information
von Angehörigen: Zwischen Schweigepflicht und Aufklärung
Dr. iur. Sonja Rothärmel
Fachbereich Rechtswissenschaft, Professur für Strafrecht
und Strafprozessrecht, Universität Gießen
Der
vollendete Suizid aus der Sicht der Rechtsmedizin
Prof. Dr. med. Hansjürgen Bratzke
Zentrum der Rechtsmedizin, Universität Frankfurt/M.
Das
Posting in Suizidforen im Internet – Ein Fall für das
(deutsche) Strafrecht?
Dr. iur. Lars Witteck
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport, Wiesbaden
Verhaltensempfehlungen
für Ärzte und Ärztinnen nach Suizid und Suizidversuchen
Prof. Dr. Dr. iur. Klaus Ulsenheimer
Rechtsanwalt, München
Weiterführende
Literatur zum Thema „Suizid“
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